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München in guter alter Zeit

Dreizehntes Kapitel - Handel und Wandel. Kunst und Gewerbe

persönliche vom Hofe und unter seinem Schutze verliehen. Wer ein solches Gewerbe inne hatte., hieß Hofschutzbefreiter, in frühester Zeit wohl auch Hofschützler. Diese Art von Gewerbetreibenden brauchte das Bürgerrecht nicht zu erwerben, wohl aber mußten das die Inhaber von Gerechtigkeiten thun, die deshalb sich auch zur Unterschreibung von jenen bürgerliche Schumacher-, Bäckermeister u. s. w. nannten.

Die Zünfte wählten aus der Anzahl ihrer Mitglieder gewöhnlich zwei Führer, welche Lehr-, Gesellen- und Meisterbriefe ausfertigten und mit den übrigen Zunftmeistern die Angelegenheiten ihrer Zunft beriethen und deren Interesse wahrten.

Im Jahre 1782 gab es nach Westenrieders gleichzeitigen Aufschreibungen in München1376 Bürger, 912 Hofschutzbefohlene, 1127 Gerechtigkeiten mit Schutz, 863 Meister und 267 schlafende Gerechtigkeiten, daneben aber nicht weniger als 363 Pfuscher. Das weitaus größte Contingent von Pfuschern stellten die Schneider mit 93; ihehn zunächst folgten die Schumacher mit 70, dann die Perückenmacher und Friseurs mit 41. Als Gärtner pfuschten 17, als Musiker (Scherzlgeiger) 14, als Metzger 13, als Bader, Handelsleute und Maler je 10 Individuen.

Von den Gewerben besaßen die Bäcker, Schumacher und Schlachtgewandter manche besondere Privilegien, von denen schon an anderen Orten die Rede war. Weiterhin verlieh der Kaiser Ludwig der Bayer den Müllern die Freiheit, peinliche Fälle ausgenommen, von einem eigenen Richter, dem Hauptkastner, gerichtet zu werden. ZU Gunsten der Schumacher verfügte schon Ludwig der Strenge im Jahr 1290, daß kein Schumacher, der nicht als Meister aufgenommen wäre,Schuhe verkaufen dürfe; die Kalt- oder Kupferschmiede befreite Kaiser Ludwig der Bayer im Jahr 1346 von allen Richterstühlen, so da0 sie, die drei höheren peinlichen Fälle ausgenommen, blos von einem Mitkupferschmied gerichtet werden durften u.s.w.

Von den gewissen Gewerbeceremonien der Metzger, Schäffler und Schlosser wird noch später die Rede sein. Was dagegen die Zunftjahrtage, auch Tänzeltage geheißen, anlangt, so bestanden dieselben noch bis vor wenig Jahren, und bedarf es keines weiteren Eingehens auf selbe.

Andererseits aber dürfte es nicht allgemein bekannt sein, daß der sogenannte blaue Montag der Handwerksgesellen seine Legalisierung in einer Verordnung des Kurfürsten Maximilian I. vom 15. November 1605 hat. Es ist nähmlich darin bestimmt, daß man keine gemeine Handwerks- oder sonst unvermögliche Leute, weder in den Wirths- noch anderen Gasthäusern in der Woche setzen, noch zechen lassen soll, „ausgenommen an einem Feyertag Nachmittag, oder da kein Feyertag in der Wochen, am Monatg Nachmittag. “

Da wiederholt zu Tage tretende Unzufriedenheit der Zünftler über die Hofschützler wegen Beeinträchtigung im Gewerbebetriebe erklärt sich leicht aus dem Umstande, daß von den von Hübner im Jahre 1805 aufgezählten 176 Gewerben mehr als ein Vierteljahrhundert auch unter dem Hofschutze ausgeübt werden durften, wie denn das erwähnte Verzeichniß z. B. 164 Bierwirthe, 8 Friseurs, 15 Kaffeeschenken, 31 Mauerer, 13 Schuhflicker, 28 Schumacher und 10 Tändler aufführt, die sich des Hofschutzes erfreuten und sohin keine Abgaben an die Stadt zu zahlen hatten.

Nicht ohne Interesse ist es auch, die Schwankungen ins Auge zu fassen, denen die Zahl der einzelnen Gewerbe in verschiedenen Perioden unterworfen waren. So stieg z. B. von 1618 bis 1802 die Zahl der Bader von 16 auf 21, die der Buchbinder von 10 auf 14, die der Eisenhändler von 12 auf 18, die der Handelsleute von 50 auf 91, die der Metzger von 36 auf 61, die der Priechler von 3 auf 11, die der Tändler von 2 auf 10, die der Uhrenmacher von 5 auf 10. Dagegen fiel in derselben Zeit die Zahl der Bäcker von 70 auf 57, die der Bierbrauer von 69 auf 52, die der Fischer von 16 auf 8, der Gastgeber und Wirthe von 42 auf 24, die der Goldschmiede von 35 auf 13, die der Hafner von 16 auf 9, die der Hutmacher von 23 auf 9, die der Köche von 58 auf 16, die der Lebzelter von 20 auf 6, die der Lein- und Zeugweber von 161 auf 71, die der Loderer von 116 auf 17, die der Messerschmiede von 13 auf 5, die der Schmiede von 24 auf 8, die der Steinmetzen von 27 auf 2, die der Tuchmacher von 32 auf 14, die der Weißgerber von 34 auf 8 herab.

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