Geschichte


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  • Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds wird durch bayerisches Gesetz beschlossen

    Der Wittelsbacher Ausgleichsfonds (WAF) wurde durch ein bayerisches Gesetz am 9. März 1923 zur Verwaltung des Besitzes der entmachteten Dynastie gegründet. Ziel war es, das Vermögen des Hauses Wittelsbach und das Vermögen des Staates zu entflechten.


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