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Das Zollhaus vor dem Kosttor und die städtischen Abgaben

„Gegenwärtiger Kupferstich stellt das vor dem Kostthor stehende, der Stadt München gehörige Zollhaus vor.“
Im Hintergrunde sieht man das Kostthor, das 1389 als Graggenauer- und später als Wurzerthor vorkommt.
„Es soll an dem Platze, wo jetzt die Kostthor-Kaserne steht, seiner Zeit ein Haus gewesen sein, in welchem eine Gesellschaft von Juden für ledige Hof- und Hofstallbediente, so wie für andere Leute aus der Stadt auskochte.“
a. Der Pflasterzoll beträgt für jedes Schäffel Getreid, das auf die Schranne hereingebracht wird, 1½ fl. (4 ℔); für jeden Eimer Bier, der hinausgeführt wird, 2 fl. (6 ℔);
für 1 fl. (1 M. 7 ℔) Brot 2 Pf. (1 ℔);
für Güter, die auf das Wasser geführt werden, pro Zentner 2 fl. (6 ℔).
Fremdes Bier, welches nach München hereingeführt wird, bezahlt per Eimer 17 fl. (49 ℔), und jedes Stück Vieh 2 Pf. Pflasterzoll.

b. Hier ist auch eine Station der kurfürstlichen und gemeinen Stadt München Oberumgeldamts, wo entweder die Polleten eingeliefert werden müssen, daß das Umgeld bereits bei einer anderen Station bezahlt worden sei; oder es wird hier selbst bezahlt, und zwar für ein Pferd 12 fl. (34 ℔),
Stück Hornvieh 4 fl. (12 ℔),
Kalb 2 fl. (6 ℔),
Schwein 2 fl. (6 ℔),
Schaf, Bock oder Gais 1 fl. 2 Pf. (4 ℔),
Lamm, Kitz oder Spanferkel 3 Pf. (2 ℔).