„... dass stets Recht in der Stadt Pfaffenhofen gesprochen werde“
Stadtrecht und Rechtspflege in Pfaffenhofen von den Anfängen bis zum 19. Jahrhundert
| Autor:in | Sauer Andreas |
|---|---|
| Herausgeber:in | Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm |
| Verlag | Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm |
| Buchart | |
| Erscheinung | Oktober 2015 |
| Online verfügbar | Digitalisat aufrufen |
| ISBN / B3Kat | 00129053 (0) |
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| Serie | Pfaffenhofener Stadtgeschichte(n) (Band 16) |
| Schlagworte | RechtGerricht |
| Ort / Straße | Pfaffenhofen an der Ilm |
| Bezirk | Oberbayern |
- Einführung
1 Die Entwicklung Pfaffenhofens zum Rechtskörper
- Aufstieg Pfaffenhofens zum Markt
- Handelsplatz und Marktrecht: Voraussetzung für die Vergabe von Rechtskompetenzen
- Die Etablierung von Bürgermeister und Rat
- Ablauf früher Ratsverhandlungen
- Ratswahl und Verlesung des Stadtrechts
- Referate der früheren Stadtverwaltung: Genaue Regelung der Kompetenzen
2 Die Stadt als rechtsetzende Instanz: Die „niedere“ Gerichtsbarkeit
- „Hohe“ und „niedere“ Gerichtsbarkeit: Zwei getrennte Rechtskreise
- Ablauf der Gerichtsverhandlungen
- „Augenscheinnahme“ als Mittel der Rechtsprechung
- Rechtsfälle und Streitigkeiten in der Stadt Pfaffenhofen
- Beleidigung von Bürgermeister und Rat
- Steinstrafe für übermütige Zecher
- Sündige Stadtmusiker
- Die Halsgeige: Besondere Bestrafung von Frauen
- Im Kampf gegen die Obrigkeit: Streit mit dem Pfleger um Rechtskompetenzen
- Die „Gravamina“ der Stadt Pfaffenhofen
- Orte des einfachen Strafvollzugs und Personal
3 Der „Burgfrieden“: Rechtsgrenze der Stadt Pfaffenhofen
- Die Ausdehnung des Burgfriedens und seine erste Festlegung 1573
- Anhaltende Streitigkeiten führen zum Setzen von Burgfriedensteinen
- Das Flurbuch von Andreas Mörter und seine Bedeutung für die Rechtsgeschichte der Stadt
4 Das „hohe“ Strafrecht des Landesherrn und seine Handhabung in der Stadt:
Der Vollzug der Blutgerichtsbarkeit in Pfaffenhofen
- Die Wittelsbacher erheben Pfaffenhofen zum Amtssitz
- Der rechtliche Rahmen der Blutgerichtsbarkeit: Inquisitionsprozess und Strafgesetzbücher
- Erste Hinweise auf den Vollzug der „hohen“ Gerichtsbarkeit in Pfaffenhofen
- Das Landgericht Pfaffenhofen: Im 16. Jahrhundert ein gefährliches Pflaster
- Zuständig für den schweren Strafvollzug: Landrichter, Scherge und Scharfrichter
5 Stätten des schweren Strafvollzugs
- Eisenamtmannhaus und Folterturm
- Der Galgen: Ein mysteriöser und gemiedener Ort
- Die „Unehrenhaftigkeit“ des Galgens
- Die „Haupt-“ oder „Köpfstatt“
- Die Richtstätte für die Sodomiter
6 Rechtsfälle der „Blutgerichtsbarkeit“
- Bandenkriminalität im Landgericht
- „Urgichten“ erzählen die Geschichten von Schwerverbrechern
- Die Hinrichtung des Gattinnenmörders Mathias Hofschmid 1804
- Der Schlusspunkt: Schwertstrafe für den Brandstifter Franz Xaver Dobmayr 1811
7 Die Strafrechtsreform im Königreich Bayern und das Ende der Blutgerichtsbarkeit in Pfaffenhofen
8 Anmerkungen
9 Quellen- und Literaturverzeichnis
10 Bildnachweis 56
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