Warning: getimagesize(../bilder/S/Selbert_Elisabeth.jpg): Failed to open stream: No such file or directory in /var/www/vhosts/stadtgeschichte-muenchen.de/httpdocs/personenverzeichnis/d_person.php on line 89

Warning: Trying to access array offset on false in /var/www/vhosts/stadtgeschichte-muenchen.de/httpdocs/personenverzeichnis/d_person.php on line 90

Warning: Trying to access array offset on false in /var/www/vhosts/stadtgeschichte-muenchen.de/httpdocs/personenverzeichnis/d_person.php on line 90
Münchner Personenverzeichnis: Selbert Elisabeth

Münchner Personenverzeichnis

Geboren
Wikipedia Deutsche Biografie Deutsche National Bibliothek

Elisabeth Selbert, geborene Martha Elisabeth Rohde (* 22. September 1896 in Kassel; † 9. Juni 1986 ebenda), war eine deutsche Politikerin und Juristin. Sie war eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“. Die Aufnahme der Gleichberechtigung in den Grundrechteteil der bundesdeutschen Verfassung war zum großen Teil ihr Verdienst.

Bei der Reichstagswahl im März 1933 kandidierte Selbert auf der hessischen Landesliste für den Reichstag, wurde jedoch nicht gewählt. Die SPD erreichte im Wahlkreis 19 nicht die Zahl von Stimmen, die Elisabeth Selbert für ein Mandat benötigte. Bereits in der Anfangszeit der nationalsozialistischen Herrschaft verlor Adam Selbert seine Arbeit und wurde im KZ Breitenau in „Schutzhaft“ genommen. Elisabeth Selbert legte 1934 das zweite Staatsexamen ab und stellte kurz darauf, von ihrem Mann gedrängt, den Antrag auf Zulassung zur Anwaltschaft. Eile war geboten, denn die Nationalsozialisten versuchten, Frauen vollständig aus allen juristischen Berufen zu drängen. Der überzeugte Nationalsozialist Otto Palandt, der zuvor Präsident des Landgerichts in Kassel war, wurde Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und damit zuständig für die Juristenausbildung und Zulassung zu juristischen Berufen. Am 22. Juli 1934 trat die neue Justizausbildungsverordnung und am 20. Dezember 1934 das Gesetz zur Änderung der Rechtsanwaltsordnung in Kraft. Es besagte, dass Frauen als Anwälte nicht mehr zugelassen waren, weil das einen „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des Staates“ bedeute. Von 1935 an wurden nur noch Anträge männlicher Bewerber auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genehmigt. Auch Selbert sollte zunächst abgelehnt werden, wurde aber gegen den Willen des nationalsozialistischen Präsidenten, gegen das Votum der Rechtsanwaltskammer und gegen die Entscheidung des Gauleiters und des NS-Juristenbundes am 15. Dezember 1934 am Oberlandesgericht zugelassen. Es waren zwei ältere Senatspräsidenten, die sich für Selbert einsetzten und in Vertretung für den im Urlaub befindlichen Oberlandesgerichtspräsidenten ihre Zulassung unterschrieben. So konnte Elisabeth Selbert 1934 ihre anwaltliche Praxis eröffnen. Da ihr Mann durch politische Verfolgung bis 1945 erwerbslos blieb, ernährte sie nun allein die Familie.

Quelle: Wikipedia

Keine Wohnorte gefunden.

Straßenbenennung

Elisabeth-Selbert-Straße  12. Schwabing-Freimann (Freimann)