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Paul Johann Anselm Ritter von Feuerbach (* 14. November 1775 in Hainichen bei Jena; † 29. Mai 1833 in Frankfurt am Main) war ein deutscher Rechtsgelehrter. Er gilt als Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre sowie der Theorie des psychologischen Zwangs und ist Schöpfer des bayerischen Strafgesetzbuches von 1813. Bekannt geworden ist Anselm von Feuerbach auch als Obervormund und Gönner von Kaspar Hauser, über den er 1832 das Buch Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen veröffentlichte.
1802 folgte er dem Ruf der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. 1804 wechselte er an die Universität Landshut, wo er den Auftrag bekam, den Entwurf zu einem bayerischen Strafgesetzbuch auszuarbeiten. Daraufhin wurde er 1805 – auf Betreiben von Minister Montgelas – als Geheimer Referendar in das Ministerialjustiz- und Polizeidepartement nach München versetzt, 1806 zum ordentlichen Mitglied jenes Departements und 1808 zum Wirklichen Geheimen Rat ernannt. Bereits 1806 tat Feuerbach durch seinen Entwurf zur Abschaffung der Folter den ersten Schritt zur Beseitigung der Missstände in der bayerischen Kriminaljustiz. 1808 erhielt er den königlichen Zivil-Verdienst-Orden, womit für ihn der Transmissionsadel mit dem Adelsprädikat „Ritter von“ verbunden war.[1] Seit 1808 war er auch Ehrenmitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften.
Quelle: Wikipedia
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