Philipp Auerbach
| Geboren | 8.12.1906 [Hamburg] |
|---|---|
| Gestorben | 16.8.1952 [München] |
| Beruf: | Politiker |
Philipp Auerbach: Zwischen Restitution und politischer Instrumentalisierung
Philipp Auerbach (1906–1952) markiert eine der zentralen und zugleich tragischsten Figuren der bayerischen Nachkriegsgeschichte. Als Staatskommissar für rassisch, religiös und politisch Verfolgte war er der Architekt der frühen Wiedergutmachung in Bayern. Sein Schicksal steht symptomatisch für die personellen und ideologischen Kontinuitäten in der deutschen Justiz und Verwaltung nach 1945 sowie für den schwelenden Antisemitismus der frühen Bundesrepublik.
Biografischer Hintergrund und Verfolgungserfahrung
Auerbach, ein jüdischer Chemiker und Import-Export-Kaufmann aus Hamburg, leistete bereits früh Widerstand gegen das NS-Regime. Seine Biografie ist geprägt von der existenziellen Erfahrung der Shoah: Er überlebte die Internierung in den Konzentrationslagern Auschwitz und Buchenwald. Diese traumatischen Erlebnisse bildeten das moralische Fundament für sein späteres kompromissloses Eintreten für die Überlebenden.
Das bayerische Staatskommissariat
Im Jahr 1946 wurde Auerbach von der bayerischen Staatsregierung zum Staatskommissar ernannt. In dieser Funktion war er verantwortlich für:
Die materielle Wiedergutmachung: Die Bearbeitung von Entschädigungsanträgen für NS-Opfer.
Die Betreuung der Displaced Persons (DPs): Die Versorgung der tausenden jüdischen Überlebenden, die in Lagern in Bayern auf ihre Ausreise warteten.
Die politische Repräsentation: Er fungierte als die „Stimme der Opfer“ gegenüber einer Verwaltung, die oft noch von Beamten aus der NS-Zeit durchsetzt war.
Auerbach agierte in einer Atmosphäre des Mangels und des Misstrauens. Sein energisches, oft impulsives Auftreten und sein Beharren auf schneller, unbürokratischer Hilfe machten ihn in der bayerischen Verwaltung und bei Teilen der Bevölkerung unbeliebt. Er wurde zur Zielscheibe für Ressentiments, die sich unter dem Deckmantel der „Kritik an der Bürokratie“ tarnten.
Der Prozess und das Justizdrama von 1952
Die politische Karriere Auerbachs endete abrupt durch Vorwürfe der Veruntreuung und Unregelmäßigkeiten in seiner Behörde. 1951 wurde er verhaftet. Der Prozess vor dem Landgericht München I im Jahr 1952 entwickelte sich zu einem Politikum von nationaler Tragweite.
Das Gericht setzte sich unter anderem aus Richtern zusammen, die bereits im „Dritten Reich“ im Dienst gewesen waren. Obwohl die Beweislast für die schweren Vorwürfe der persönlichen Bereicherung dünn war, wurde Auerbach zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Die Urteilsbegründung und die Prozessführung wurden international als antisemitisch motiviert kritisiert.
Tod und späte Rehabilitierung
In der Nacht nach der Urteilsverkündung, am 16. August 1952, entzog sich Philipp Auerbach durch Suizid der Inhaftierung. In seinem Abschiedsbrief betonte er seine Unschuld. Sein Tod löste weltweit Entsetzen aus und führte zu einer ersten kritischen Debatte über den Umgang der jungen Bundesrepublik mit den Opfern des Nationalsozialismus.
Ein Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags stellte 1954 fest, dass Auerbach zwar administrativ eigenwillig gehandelt hatte, eine persönliche Bereicherung jedoch nicht vorlag. In der historischen Rückschau wird Auerbach heute als ein Kämpfer für die Gerechtigkeit rehabilitiert, der an den verkrusteten Strukturen und den unbewältigten Vorurteilen der deutschen Nachkriegsgesellschaft scheiterte.
Unknown US Army photographer, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Philipp_Auerbach.jpg">Philipp Auerbach</a>, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/Template:PD-US">Wikimedia Commons</a>

