Mahnmal - JVA Stadelheim

Name Mahnmal - JVA Stadelheim
Stadtbezirk 17. Obergiesing-Fasangarten
Art Gedenktafel
Stadtbezirksteil Südgiesing
Straße Stadelheimer Straße
Objekt 0 | JVA Stadelheim
Art Gedenktafel
Jahr 2020

Die Stadt München regte die Errichtung eines Mahnmals außerhalb der Mauern an, um Stadelheim als zentrale Hinrichtungsstätte des Dritten Reichs zu würdigen. Hier wurden politische Gegner, Zwangsarbeiter, Homosexuelle und sogenannte “Rassenschänder” inhaftiert und hingerichtet. Die JVA München sammelte über Jahre hinweg Informationen und recherchierte unter fachlicher Begleitung, um eine Gedenkstätte für alle Opfer, nicht nur prominente, zu schaffen. Die Tafeln wurden in den Werkstätten der JVA gefertigt.

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Inschrift

Wichtige Daten der Anstaltsgeschichte

1894 bis 1901
Errichtung des königlichen Strafvollstreckungsgefängnisses mit ca. 900 Haftplätzen in zwei Bauabschnitten

1939
Stadelheim wird eine der zentralen Hinrichtungsstätten mit Zuständigkeit für die Oberlandesgerichtsbezirke München, Bamberg, Nürnberg, Innsbruck und Eger

1. Mai 1945
Übergabe an die amerikanische Militärverwaltung

1949
Abschaffung der Todesstrafe

1965
Erweiterung des Anstaltsareals und Errichtung einer Umwehrungsmauer

1974
Errichtung der Gedenkstätte für die Opfer der Gewaltherrschaft von 1933 bis 1945

1964 -1981
Errichtung von 3 weiteren Hafthäusern mit ca. 800 Haftplätzen, Betriebsgebäuden und Verwaltung

2009
Neubau der Frauenabteilung mit 160 Haftplätzen und der Jugendarrestanstalt

1933-45
Das Gefängnis Stadelheim als Teil des nationalsozialistischen Unterdrückungs- und Verfolgungsapparats

Das Gefängnis Stadelheim wurde — wie Justiz und Strafvolzug insgesamt — mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 sehr schnell in die Unterdrückungs- und Verfolgungsmaschinerie der NS-Dictatur integriert Zahlreiche von da- Justiz abgeurteite politische Gegnerinnen und Gegner des Regimes waren hier inhaftiert, aber auch Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiten Homosexuelle und "Rasseschänder“, d.h. männliche Partner von jüdisch-nichtjüdischen Liebesbeziehungen nach Erlass der Nürnberger Gesetze.

Strafrechtspflege und Strafvolzug wurden nach nationalsoziaistischen Grundsätzen umgestaltet, .kriminalbiologische" Ansichten drängten den noch jungen Gedanken der Resozialisierung in den Hintergrund. Besonders bedrückend ist die hohe Zahl der Hinrichtungen, die vor allem in den Kriegsjahren hier durchgeführt wurden; Zwischen 1934 und 1945 wurden hier insgesamt 1.188 Menschen hingerichtet, darunter auch 75 Frauen. In etwa 95 Prozent der Fälle wurde die Todesstrafe wegen „Heimtücke“, „Hochverrat“, „Sabotage“ und an „Volksschädlingen" vollstreckt.

  • In der Frühphase des NS-Regjmes diente Stadelheim auch als Haftort für politische Gegner des Nationalsozialismus, die als „Schutzhäftlinge“ allein aufgrund polizeilicher Verfügung ohne Urteil und ohne Befristung festgehalten wurden.
  • Kritische oder abschätzige Äußerungen über Regierung und Partei wurden als „Heimtücke“ mit bis zu 5 Jahren Freiheitsentzug bestraft.
  • Politischer Widerstand wurde als „Hochferrat“ kriminalisiert. In den Vorkriegsjahren wurde „Vorbereitung zum Hochverrat“ zumeist mit Haftstrafen geahndet ab Kriegsbeginn aber immer öfter mit der Todesstrafe.
  • In den Kriegsjahren wurden auch die Verbreitung der Nachrichten von „Feindsendern" oder Zwefel am „Endsieg" des NS-Staats häufig mit dem Tod bestraft.
  • Ab 1939 ermöglichte es die „Volksschädlingsverordnung“ auch Bagatelldelikte mit dem Tod zu bestrafen.

    Zwischen Januar 1941 und April 1945 wurden in Stadelheim auch 551 Ausländerinnen und Ausländer aus 19 Nationen hingerichtet. Von 1942 an wurden „Sicherungsverwahrte“, jüdische und russische Häftlinge, polnische Gefangene mit Strafen über drei Jahren sowie tschechische und deutsche Gefangene mit Strafen über acht Jahren an die Konzentrationslager zur „Vernichtung durch Arbeit“ übergeben.

  • Noch am 1. Januar bis 6. April 1945 wurden 29 Hinrichtungen mit der Guillotine vollzogen.

  • Am Abend des 30. April 1945, als amerikanische Soldaten bereits in München standen, sollten Vollzugsbeamte noch 5 Todesurteile durch Erschießen vollstrecken.
    Die Beamten weigerten sich Henkersdienste zu leisten.

 



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© Gerhard Willhalm, Mahnmal - JVA Stadelheim, CC BY-NC 4.0