7. März 1856 – Haidhausen - Straßennamen werden nach der Eingemeindung beibehalten
Das Innenministerium bestättigt die Entscheidung des Münchner Magistrates, die hergekommenen Straßennamen als offizielle Benennungen beizubehalten.
Das Innenministerium bestättigt die Entscheidung des Münchner Magistrates, die hergekommenen Straßennamen als offizielle Benennungen beizubehalten.