1. April 1939 – Verordnung: Umbenennungen von Straßen bedarf der Zustimmung der Partei
Neue Verordnung: Die Umbennung der Straßen bedarf der Zustimmung des Beauftragten der Partei.
Neue Verordnung: Die Umbennung der Straßen bedarf der Zustimmung des Beauftragten der Partei.