Veranstaltungen - Geschichte - Kunst & Denkmal
Straße | Franziskanerweg |
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Signatur | DE-1992-STRA-40-45 |
Archivalie | Straßenbenennungen Warning: Undefined variable $von in /var/www/vhosts/stadtgeschichte-muenchen.de/httpdocs/strassen/quellen/d_quellen.php on line 117 Warning: Undefined variable $bis in /var/www/vhosts/stadtgeschichte-muenchen.de/httpdocs/strassen/quellen/d_quellen.php on line 117 |
Dokument | Straßenumbenennung |
Franziskanerweg |
Hochverehrter Herr Bürgermeister !
Unterm 24.ds. hat sich unsere Firma erlaubt an verehrl. Stadtrat ein Gesuch wegen Belassung des Namens "Franziskaner-Weg" einzureichen.
Ich möchte mir erlauben persönlich hiezu zu bemerken, dass wir natürlich von vorneherein überzeugt sind, dass weder seitens des Stadtrates noch seitens der Antragstellers irgend welche Absicht die Franziskanerbrauerei zu treffen, bestanden hat. Immerhin halten wir unsere Ausführungen für zutreffend, zumal der Name "Franziskaner-Weg" einen wirklichen Zweck in sich schliesst als Weg zum Franziskaner.Keller, zur Franziskaner-Brauerei etc. Ich hoffe zuversichtlich, dass eine Abänderung noch möglich ist.
Wenn ich mirt hiemit erlaube zu bitten die Eingabe Ihrer besonderen Würdigung zu unterziehen, so geschieht dies hauptsächlich auch deshalb, damit das Oberhaupt der Stadt auch Kenntnis von den Vorgängen in den verschiedenen Ressorts hat. Wenn wir z.B. wie der Fall zeigt, den Elektrizitätswerken und zwar m.W. sehr namhaft entgegenkommen, so übt das keine Wirkung aus auf das Bau-Referat, welches uns die Belassung unserer Firma auf dem Dach verbietet und doch handelt es sich um dieselebe Stadtverwaltung. Wir stehen bekanntlich gar nicht mehr an, dass die Firmen-Anschrift uns für dauernd genehmigt wird, haben aber nur gebeten, dass man es dem Zahn der Zeit überlassen soll, dass sie von selbst wieder verschwindet und das hoffen wir, nachdem wir schon jetzt eine Verlängerung der Frist wegen Entfernung der Schrift bekommen haben, doch noch zugestanden zu erhalten.
Ich empfehle mich
mit vorzüglichster Hochachtung
ergebenst