1962 – Vereinbarung zur Errichtung der Gedenkstätte

Das Comité International de Dachau (CID), in dem sich ehemalige Häftlinge zusammengeschlossen hatten, und die Bayerische Staatsregierung vereinbarten die Einrichtung einer Gedenkstätte auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers. Ziel war es, die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen und das Leiden der Gefangenen dauerhaft zu bewahren. Die Vereinbarung bildete eine wichtige Grundlage für die spätere Gestaltung des Erinnerungsortes. Damit wurde ein entscheidender Schritt unternommen, um Dachau als Ort des Gedenkens, der historischen Dokumentation und der politischen Bildungsarbeit zu etablieren.