Sechzehntes Kapitel
Sitten und Gebräuche
Unsere alles nivellierende Zeit hat kaum mehr eine Vorstellung davon, mit welcher Schärfe in alten Tagen der Standesunterschied die Angehörigen eines und desselben Gemeinwesens trennte. Der aber kam nicht allein in der Behausung, Beschäftigung und gesamten Lebensweise, sondern auch, und hier gerade am lebendigsten, in der Kleidung zum Ausdruck. Aber es hat nie und nirgend an Menschen gefehlt, die es sich gut dünken, als das zu erscheinen, was sie in der Tat sind, und die sich deshalb in ihrem Auftreten gerne über ihresgleichen erheben und Höherstehenden es gleichtun möchten. Dem suchten in alter Zeit die Obrigkeiten durch Gesetze zu begegnen, welche bestimmten, wie eine jede Klasse von Staatsbürgern sich kleiden und welchen Aufwand in Nahrung und bei festlichen Anlässen sie machen dürfe.
Und so wurden im Jahre 1505 auch in München „neue Sätze“ wegen Hochzeiten, Gevatterschaften, Kleidern u. dgl. erlassen und darin festgesetzt, dass künftig bei Gevatterschaften niemand mit mehr als acht oder zehn Mann zum Mahl gehen, dass zur Taufe mit einem Kind nicht mehr als zehn oder zwölf Frauen gehen; dass man kein Hochzeitsbad halten, dass man zu Hochzeiten nicht mehr als vierundzwanzig Frauen laden und dazu kein Mädchen unter zehn Jahren mitnehmen, dass man nur zwei Hochzeitsmahle, eines des Abends, das andere des Morgens geben dürfe usw.
Ferner ward bestimmt, dass keine Bürgerin und deren Tochter in ihren Kränzen und Haarbändern mehr als zwei Lot Perlen tragen solle; wogegen es ihnen unverwehrt blieb, seidene Haarbänder zu tragen. Kein Bürger, noch seine Frau und Tochter durften an ihrem Leib mehr als anderthalb Mark Silber tragen. Auch der Bräutigam durfte seiner Braut keinen Kopfschmuck geben, an dem über drei Mark Silber waren. Außer ihm durfte auch niemand der Braut Leinwand schenken. Desgleichen durfte fortan keine Frau noch Jungfrau einen Rock tragen, der mit „Veh“ (Pelz) gefüttert war, noch mit offenen Ärmeln, noch auch einen Mantel oder Rock, der länger sei, als dass er zwei Querfinger auf der Erde nachgehe.
Und andere „Sätze“ vom Jahre beschäftigten sich sogar mit den Leichengottesdiensten und bestimmten die Zahl der zu bestellenden Messen, die Höhe des dabei zu gebenden Opfers usw.
So gut gemeint diese und ähnliche Vorschriften, deren im Laufe der Zeit eine erkleckliche Anzahl erlassen wurden, auch waren, so wurden sie doch öfter übertreten, namentlich in späterer Zeit, als durch Max Emanuel die französische Mode in Stadt und Land gekommen war.
Gleichwohl hielt die bayerische Gesetzgebung an solchen Erlassen fest und noch Max Joseph erließ im Jahre eine für ganz Bayern geltende Kleiderordnung. Selbe hatte am 1. Januar in Kraft zu treten, wo es denn beim Vollzuge durch die Stadtamtleute zu allerlei auffälligen und lächerlichen Szenen kam.
So war den Frauenspersonen das Tragen goldbordierter Hauben verboten. Da nahmen nun die Amtleute schon am frühen Morgen beim Kirchgang bei sechzig solche Hauben weg, und als einige Frauenspersonen auf dem Kirchwege einfache schwarze trugen, in der Kirche selbst aber goldbordierte aufsetzten, mussten sie sich gefallen lassen, beim Heraustreten aus der Kirche visitiert zu werden. Ratsherrinnen wurden zwar nicht aufgegriffen, erhielten aber so lange militärische Exekution ins Haus, bis die öffentliche Strafe an ihnen vollzogen war; und eine Weibsperson, welche, die Amtleute zu necken, eine mit Goldborten bemalte papierene Haube aufgesetzt, wanderte dafür in die Schergenstube. Einem Bräuknecht zogen die Amtleute die seidenen Strümpfe von den Beinen und trennten anderen Bräu- und Metzgerknechten die Goldborten vom Hut, und einigen Bürgers- und Bauernweibern solche von den Brustflecken.
Aus derselben Kleiderordnung erfahren wir auch, dass bis dahin selbst Lakaien und Handwerksgesellen Degen getragen hatten.
Da wir eben von Kleidergesetzen gesprochen, fügen wir wohl schicklich bei, was uns Lorenz Westenrieder im Jahre 1782 über die damalige Kleidung der Münchener erzählt:
„Der Bürger trägt blaue, graue und weiße baumwollene Strümpfe, lederne Beinkleider; an den Werktagen Rock und Weste vom Landtuch, diese letztere auch von Leinwand; eine Halsbinde von Flor oder weißer sehr feiner Leinwand und einen großen runden Hut, den er mit Schnüren zu drei Flügeln aufschlägt. Wenn er in seiner feierlichen Kleidung erscheint, trägt er gewöhnlich ein feines ausländisches Tuch zur Weste, Rock und dem sehr weiten Mantel, der ihm in vielen Falten von den Schultern bis an die Schuhe hinabhängt. Dieser letztere hat einen Kragen, welcher nicht selten mit silbernen oder goldenen Borten verbrämt ist. Die Knöpfe an Rock und Weste, die Schnallen an den Schuhen wie auch die Hutschnallen sind fast immer von geschlagenem Silber; dazu kommt ein goldener oder silberner Ehering und eine Sackuhr.
Wenn der Bürger an Feiertagen in die Kirche oder zu jemand, den er ehren will, geht, bedient er sich des Mantels; außerdem trägt er ein spanisches Rohr, dessen Knopf von Silber ist, auch einen Degen, aber niemals beides zugleich. Gewöhnlich trägt er abgeschnittene Haare, zuweilen auch Perücken; und die ersten Stände derselben kleiden sich ohne Unterschied wie Adelige. Der Gemeine trägt zu Hause allein eine Weste, oft ohne Ärmel.
Die Bürgersfrauen tragen gewöhnlich einige Unterröcke, deren der äußerste vom Landzeug, oft auch vom feinsten Tuch oder Seide und unten mit einer Silber- oder Goldspitze verbrämt ist. Dazu kommt ein Fürtuch, dann ein Oberleib oder Mieder, das mit Fischbein ausgespannt und überaus steif ist. Dieses wird vorne über einen dem Mieder ähnlichen und auf selbes passenden Brustfleck mit einer silbernen Kette zugeschnürt, welche gewöhnlich den ganzen Vorderleib bedeckt. Über dieses ziehen sie eine kurze Weste von Zeug oder Tuch an, welche mit Knöpfen versehen ist; dazu kommt ein Halstuch von Seide oder feiner Leinwand. Um den Hals winden sie eine silberne oder goldene Kette, deren Schnallen, oft mit Edelsteinen besetzt, vorne oder auch rückwärts sich befinden. An den Fingern tragen sie silberne oder goldene Ringe sowie silberne Schnallen an den Schuhen. Ohrringe haben sie nicht. Ihre meist geflochtenen Haare sind in Knoten, nach griechischer Art, um den Kopf gebunden; im Sommer flechten sie dieselben um eine Krone, welche von schwarzen Bändern, von gemeinen Perlen, oft aber mit kostbaren Steinen besetzt ist, und diese machen sie mit einer silbernen oder goldenen Nadel, welche sie durch die Krone und durch die Haare stechen, fest. So erscheinen auch die Jungfrauen bei Hochzeiten. Im Winter tragen sie Hauben, welche den ganzen Kopf bedecken.
An feierlichen Tagen ist die Kleidung gewöhnlich schwarz oder braun, wozu die sogenannten Schalkeln (statt der Westen) kommen, und diese werden mit silbernen Ketten zugeschnürt. Und einige der Frauen tragen noch die alten, ehrwürdigen Gürtel und die letzten Arten der einfachen Halskragen; dazu große Hauben, deren äußerer Boden von Seide oder Samt, das Gepräge aber, in Gestalt eines halben Mondes, von Pelz ist. Für ein deutsches, gesundes Weib eine Kleidung von wahrhaftem Ansehen!
Einige Klassen, zum Beispiel die Lederer, tragen an Feiertagen ihre Uniform, und die meisten Zünfte sind durch eigene Partikulargesetze zur Anständigkeit angehalten.
Kein Mann lässt den Bart wachsen, und keine Frau (einige vom höheren Stand ausgenommen) pudert das Haar.
Die Kinder, besonders der gemeinen Leute, werden noch häufig, fast bis sie stehen können, am ganzen Leib, nach alter Art nämlich, auch die Arme dicht an den Körper hinab, gefatscht; dann werden sie noch einzeln in Ordenshabit gekleidet, wo sie auch Gehänge tragen, das ist ein Amulett, das an einem schönen Band von der rechten Schulter herabhängt, an dessen Seiten aber Denkmünzen mit Öhrlein oder andere Raritäten, die man ihnen zum Andenken schenkt, festgemacht sind.“
Regenschirme wurden erst gegen Ende des vorigen Jahrhunderts üblich.
Die Münchnerinnen standen zu allen Zeiten ihrer Schönheit halber in großem Ansehen. Wie der schon früher erwähnte französische Reisende de Moncony in seinem Reisewerke die Schönheit des „Münchener Frauenvolks“ rühmt, so schreibt der ebenfalls schon genannte Verfasser der „Reise durch den Bayerischen Kreis“ von München: „Das schöne Geschlecht verdient hier dieses Prädikat in allen Absichten. Ich habe noch nirgends so viele schöne Weiber und Mädchen auf einem Haufen beisammen gefunden, versteht sich in einer Stadt von gleicher Größe und Volksmenge. In allen Volksklassen, von der höchsten bis zur niedrigsten, findet man vollendete Schönheiten. Sie haben zwar nicht so durchweg die majestätischeren Adlernase wie die Mädchen in Passau, aber ihre Physiognomien sind doch sehr interessant und haben mehr Abwechslung. Auf ihren Wangen blühen Lilien und Rosen, und in ihrem Charakter herrscht eine liebenswürdige Naivität. Leider sollen seit der Ankunft der pfälzischen Truppen, Höflinge etc. die Rosenwangen seltener und Affektation und Koketterie allgemeiner geworden sein!“
Suchen wir nun den Münchner am Schlusse des vorigen Jahrhunderts in seinem Hause auf!
Die häusliche Einrichtung des Müncheners war damals unglaublich einfach. Die Zimmer des Bürgers, mochte er auch noch so wohlhabend sein, sowie die des kleineren Beamten zeigten nur mit Kalk angetünchte Wände. Weiße Fenstervorhänge oder gar polierte Möbel erschienen als enormer Luxus, den sich nur wenige gestatteten. Mit Ölfarbe angestrichener Hausrat bildete die Regel. Ein Sofa, namentlich ein solches mit gepolsterter Rücklehne, war der Gegenstand des Neides aller Hausfrauen. Dagegen fehlte nur selten der lederbezogene Stuhl des Familienhauptes.
Um die abgelegten Kleider im Bedarfsfalle bequem zur Hand zu haben, hing man sie an die Tür oder Wand, und an ersterer fand jeder Hausgenosse auch ein langes, schmales Handtuch zu beliebigem Gebrauch. War das Brennholz auch keineswegs teuer, so ersparte die umsichtige Hausfrau doch manchen Gulden, indem sie den Winter über im Wohnzimmer kochte oder wohl auch kochen ließ.
Zwischen der Dienstherrschaft und den „Ehehalten“ (Dienstboten) sowie zwischen Meistern und Gesellen hatte sich ein echt patriarchalisches Verhältnis erhalten. Demzufolge saßen die Dienstboten, Gesellen und Lehrjungen meist auch beim Mittag- und Abendessen mit der Familie an einem Tisch zusammen.
Im Allgemeinen nahm der Bürger und Handwerker zu jener Zeit noch kein Frühstück ein. Die Stunde des Mittagessens war elf, die des Abendessens sechs Uhr. Zu Mittag kam gewöhnlich Suppe, Vorspeise (Ragout), Rindfleisch und Gemüse; an Sonntagen Kalbsbraten und an hohen Festtagen eine gebratene Gans auf den Tisch. Bei einigen Gewerben waren gewisse Speisen täglich oder an bestimmten Tagen üblich, so bei den Schuhmachern bei jedem Abendessen Salat. Im Übrigen stand selbst auf des Kleinbürgers Tisch wenigstens zweimal in der Woche Kalbsbraten. Auch tüchtige Knödel durften nicht fehlen.
Die Vornehmeren huldigten in der Regel den Freuden der Tafel nach und bisweilen auch über Verhältnis ihres Einkommens, frühstückten Kaffee, Schokolade oder Tee und sahen, wenn tunlich, Gäste an mehr oder minder reich besetzter Tafel, die meist nach zwölf, spätestens um halb zwei Uhr serviert wurde.
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Allen aber, den Wohlhabenden und Reichen, wie den Armen kam die U)ohlfeilheit der
gangbarsten Bedarfsgegenstände zu statten. So kostete im jafyre (782 das Schäffel U)aizen höchstens
U fl- 20 kr. (lst JL 27 ^), Korn 9 fl. 30 kr. ((6 29 Jf), Gerste 6 st. (3 fr. (f0 M. 27 ^),
Haber st. 30 kr. (7 JL 72 J); ein Pfund Ochsenfleisch 6 kr. 3 dl. (2f .J), Kalbfleisch 5 kr. ((5 ^f),
Schweinfleisch 6 kr. ((8 ^f); eine Gans ^8 kr. (\ JC. 37 ^s); eine Maß braunes Sommerbier
3 kr. \ dl. (f0 J), weißes Bier 2 kr. \ dl. (7 ^>); eine Klafter Buchenholz 3 fl. (8 M. 57
Fichtenholz 3 fl. 30 kr. (6 ^l); ein Pfund Butter \<\ kr. (^0 Schmalz (5 kr. (^3 ^), und
f0 Gier einen Batzen oder kr. (ff ^).
2kber es war nicht immer so; kostete doch'im Jahre (622 das Schäffel U)aizen oder Korn
68 fl. (((6 M. 57 ^), Gerste fl. (72 und bjaber 28 fl. (^8 JK).
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Das Leben der bürgerlichen Hausfrau war viel enger abgegrenzt als heute. Die Wochentage wurden von häuslichen Beschäftigungen ausgefüllt, die sich an den Besuch des Frühgottesdienstes anreihten, und so erschien die Frau nur des Sonntags mit ihrem Manne auf der Straße, sei es um zur Kirche, sei es um auf den Bierkeller zu gehen oder einen Spaziergang oder Ausflug über Land zu machen, an dem dann auch die Kinder teilnehmen durften. Das häusliche Behagen erhöhte die sorgsame Hausfrau, sofern es die Verhältnisse gestatteten, durch Einrichten einer Staatsstube. Da fand sich der bessere Hausrat und Wertvolleres an Zinn, Porzellan, Steingut oder Glas, auf Tisch und Schrank zierlich aufgestellt. Daneben aber ruhten in wohlversperrten Kästen Staatskleider und Wäsche aller Art samt mächtigen Stücken Leinwand, darunter manches aus eigenem Gespinste. Von Kaffeevisiten und Theaterbesuch war dagegen kaum die Rede. Andererseits fanden verwandtschaftliche und schwägerschaftliche Beziehungen die weitestgehende Pflege. Man liebte so gleichsam die engbegrenzte Häuslichkeit zu erweitern, wobei die Teilnahme an gewissen Ereignissen in Familienkreisen eine lebhaftere ward, und Geburten, Hochzeiten und Todesfälle erhöhte Bedeutung gewannen.
War ein Kind geboren, so ward es wo möglich noch selben Tages zur Taufe in die Kirche getragen und das freudige Ereignis durch einen kleinen Schmaus gefeiert, bei dem in der Regel kein Fleisch, wohl aber sogenannte Schneeballen, Käse, Konfekt, Früchte und Wein aufgesetzt wurden. Davon bekam auch jeder Gast als sogenanntes Bescheidessen ins Haus geschickt. Am neunten Tage aber fanden sich verwandte, verschwägerte oder sonst befreundete Frauen zum Besuche ein, von denen jede ein dem Ereignisse und ihren eigenen Vermögensverhältnissen angemessenes Geschenk, „Weiset“ genannt, und meist aus Kaffee, Kandiszucker, feinem Mehl bestehend, überbrachte, gleichsam einen Beitrag für den nun vergrößerten Haushalt.
War aber dann das Kind erwachsen, so erhielt es von Paten oder der Patin einen silbernen („Göthen“-) Löffel, worauf der Name des „Göthen“ oder Paten eingegraben war und ward, so lang es die Kinderschuhe noch nicht ausgetreten, am Palmsonntag im Hause des Paten mit Met und Konfekt bewirtet und zu Allerseelen mit einem „Seelenwecken“ beschenkt.
Hochzeiten wurden von bürgerlichen Kreisen regelmäßig in einem Wirtshause gefeiert. Auch dabei fehlte es an Geschenken der geladenen Gäste nicht, während sich an dem Tanze wohl auch andere beteiligen durften. Auch vom Hochzeitsmahle bekamen die geladenen Gäste ins Haus geschickt oder trugen es in einer Pause zwischen zwei Gängen selber heim. Der „goldene Tag“ aber, d. h. der Tag nach der Hochzeit, ward im Hause der Eltern der Braut bei einem kleineren Mahle nur in engerem Kreise gefeiert.
Auch Sterbefälle fanden in weiteren Kreisen Beachtung. Da es Leichenhäuser noch nicht gab, so wurden Kinderleichen noch vor Ablauf eines Tages in einer Mietkutsche auf den Friedhof gebracht und sofort beerdigt; die Leichen Erwachsener aber erst nach 36 oder 48 Stunden dahin getragen. So lange die Leiche im Hause lag, gab ein Kreuz aus Strohgeflecht, mit einem Ziegelstein beschwert und vor die Türe des Sterbehauses gelegt, Kunde von dem eingetretenen Todesfalle. War der Verstorbene unverheiratet gewesen, aber schon zur Kommunion gegangen, so lag auf dem Strohkreuze auch noch eine Krone aus Kunstblumen.
Der Leiche folgten nach der Geistlichkeit die nächsten Angehörigen in langen schwarzen Mänteln, „Klag“ geheißen, nach denen sie selber die „Kläger“ genannt wurden. An sie schlossen sich Freunde, Bekannte und Nachbarn an. Vor dem Sarg aber zogen eine oder mehrere Bruderschaften in verschiedenfarbiger Tracht mit ihren Fahnen. Nahte sich der Zug einer Kirche, so wurden deren Glocken so lang geläutet, als er in Sicht war. Bei der ersten Seelenmesse behielt der Hauptkläger in der Kirche den Hut auf dem Kopfe, die Frauen aber trugen, wenn sie Hauptklägerinnen waren, hiebei, sowie bei der Leiche, ein kurzes schwarzes Mäntelchen, das bis an die Mitte des Leibes reichte und einen runden, herabgestülpten hohen und kegelförmig zugespitzten Hut, und verhüllten, wie in älterer Zeit, das ganze Gesicht, so nun den Mund mit einer weißen, steifen Binde (der alten „Rise“), deren Enden rückwärts bis an die Erde hinabflossen.
Nach der Beerdigung trugen die Männer zur schwarzen Kleidung noch vier bis sechs Wochen einen Flor um den Hut. Personen der unteren Stände wurden des Morgens, Bürger nach der Vesperzeit begraben, solche höheren Standes aber umso später, je vornehmer sie gewesen; ausnahmsweise indessen auch um die Mittagsstunde. Die Hauptkläger erschienen dabei in der Gugel, einem langen schwarzen Mantel mit über den Kopf gestülpter Kapuze.
Erst zu Anfang der neunziger Jahre bürgerte sich in München die Sitte ein, die Leichen auf den Kirchhof zu fahren, und während bis zum Jahre 1798 die Beschaffung von Trauerwagen der Privatindustrie anheimgegeben war, ließ in diesem Jahre der Magistrat drei solche herstellen, welche im Stadthause auf dem Anger bereitgehalten wurden. Die Taxe für die Benutzung derselben überstieg 2 Kreuzer (69 Pfennig) nicht.
Aber lassen wir die Toten ruhen und kehren wir zu den Lebenden zurück. Man kann es nicht leugnen: Die Wirtshäuser waren damals weniger gefüllt als in unseren Tagen; der weniger Bemittelte fand sich in der Regel nur sonntags dort ein, an Werktagen ließ er sich sein Bier nach Hause holen und trank es im Kreise der Seinen und mit ihnen. Nur an den sogenannten Bürgertagen erschienen Metzger und Bäcker, Schmied und Schäffler, Tischler und Glaser, Schneider und Schuster und wer sonst einen Brauer oder Wirt zu seinen Kunden zählte, in dessen Gaststube und nahm dort, mit seinem charakteristischen Arbeitskleide angetan, seinen Abendtrunk. So wollt' es uraltes Herkommen, das keiner ungestraft verletzte.
In Gast- und Wirtslokalen fehlte es nicht an ernsten und heiteren Sprüchen, von denen uns manche erhalten sind. So war beim Fuchswirt in der Schwabingergasse folgende heute nicht minder zu beherzigende Regula Vitae zu lesen:
Rufe an deinen Gott, halte sein Gebot, leide Geduld in Not, gib den Armen Brot, schweige, trage und leide, die Unzucht meide, habe Acht der Zeit. Auf Freund nicht baue, nicht allen traue, auf dich selbst schaue, sei nicht zu genau! Pflege deine Gesundheit, regiere den Mund, treibe nicht böse Sünd', hüte dich vor Sünd'. Halte dich fein rein, mache dich nicht gemein, bleib gern daheim! Getreu ich's meine.
In der ältesten Zeit wurde die Polizeistunde durch das Läuten der sogenannten Wein- oder Bierglocke angezeigt. Auf das von ihr gegebene Zeichen mussten alle Gäste die Zechstuben verlassen und sich fein sittlich nach Hause begeben, wollten sie nicht in die Hand der Nachtwächter und Söldner der Stadt, oder gar des „Züchtigers“ geraten.
Der Züchtiger (Scharfrichter) von München war nämlich seiner Zeit eine viel beschäftigte Persönlichkeit; nicht bloß weil sich peinliche Exekutionen bedenklich oft wiederholten, sondern auch weil er und seine vier Knechte nächtlicher Weile mit den Söldnern und Nachtwächtern der Stadt zur Erhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf den Gassen der Stadt mitzuwirken, auf Feuer und Licht, herrenlose Hunde etc. Acht zu haben, auch nicht zu gedulden hatte, dass nach dem Läuten der Bier- und Weinglocke jemand auf den Gassen schrie, sang, pfiff oder sonst lärmte, dass feile Dirnen allein oder mit Männern unter den Bögen herumschwärmten etc. etc. Endlich war es auch der Züchtiger, der auf Befehl des Herzogs zu Mittag und Abend die Kontrolle zu üben hatte, ob die Einwohner die gebotenen Fastentage hielten.
Nachmals aber bis zum Jahre 1788 war die Polizeistunde für die Kaffeehäuser auf nachts elf, für die Brau- und Bierhäuser auf zehn Uhr festgesetzt. Um diese Stunde erschienen Militärpatrouillen daselbst, um „abzuschaffen“ und verspätete Gäste auf die Hauptwache zu bringen, wo sie diese Nacht hindurch verbleiben mussten. Im obigen Jahre wurde die elfte Stunde als allgemeine Polizeistunde festgesetzt und auch das Abschaffen durch das Militär beseitigt.
Die abgewürdigten Feiertage lebten selbst um diese Zeit noch im Gedächtnis des Münchners fort und so sah sich deshalb die Polizei wiederholt veranlasst, an solchen Tagen Werkstätten unter Beihilfe des Militärs zu öffnen.
Nachdem wir uns in vorstehendem zumeist mit der Familie des Gewerbetreibenden beschäftigt, mag nun die Berechnung der Jahresausgaben einer „bloß zehrenden“ Familie im mittleren Stand und Verhältnis Platz finden, wie sie Burgholzer im Jahre 1786 aufstellte:
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Für die Wohnung .... 130 fl. (222 X 86 4) Für die Wäscherin monatlich 2 fl. ( 5 J(. H5 4)
Für Holz Für die Kost, wenn annimmt, für das Frühstück 6 kr. (1? 4), für das Essen des Herrn und der Frau zu Mittag 24 kr. (69 -s1), Abends 18 kr. (5; 4), auch zwei Kinder etwa mit ein geschoben, dann für Bier 7 kr. (2v 4,, für die Kost von zwei Dienstboten täglich 15 kr. (^5 4), sohin täglich 50 fl. ( 85 X 71 4) Für die jährliche Kleidung der Frau, Schuhe, Strümpfe rc. Für den Herrn Für die Kinder Für Haarpuder, Haarnadeln, Pomade rc. zu -1 Personen Für Schnupftobak .... Für den Instruktor . . . Für Kerzen täglich 2 kr. (6 4) Für Tischzeug, Bcttgewand, Küchengeschirr rc. ... Für Barbieren, Aderlässen rc. 50 fl. 55 fl. 25 fl. 8 fl. 6 fl. 36 fl. 12 fl. 20 fl. 12 fl. (. ( ( ( c ( ( ( 85 X 7( 60 X — 42 X 85 15 X 71 io X 29 61 X 7( 20 X 57 3-1 X 29 20 X 5 t 4, 4) 4) 4 4 : 4) 4
; fl. (0 fr. (2 X) ... 425 fl- (557 X 15 4) Für andere Kleinigkeiten . . $0 fl- k 68 X 57 4
Für den Lohn der Köchin Für den Lohn des Stubeu- inädchens 50 fl. -4 fl- ( 51 ( M X 43 4) X G 4) Summa 927 fl. (1589 X 15 4)
Für Unverheiratete aus den mittleren und unteren Ständen versahen Köche die Stelle unserer heutigen Restaurationen und Speisehäuser. Man erhielt da einen aus Suppe, Voressen (Ragout), Fleisch, Gemüse und Brot bestehenden Mittagstisch für zehn Kreuzer und an den zahlreichen Fastentagen entsprechende Suppe, Nudeln und Fischbrühe für acht Kreuzer. Das Küchenrepertoire war vollkommen stabil. So gab es sonntags Reis, montags geschnittene Nudeln, dienstags Rollgerste, mittwochs Leberspatzen, donnerstags Leberknödel, freitags Erbsen, Linsen oder Brein (Hirse) und samstags Gries, um sonntags wieder mit dem Reis zu beginnen.
Wer mehr aufwenden wollte oder konnte, fand in den Wein-, Brau- und Wirtshäusern für den Preis von einem Gulden bis zu 20 Kreuzern herab einen entsprechenden Tisch.
Trotz alledem hat es in München nie an Bettlern gefehlt, und zu Ende des 16. Jahrhunderts muss daselbst der Bettel gar sehr überhandgenommen haben, denn der Magistrat erließ eine Bettelordnung, wonach kein Bürger, keine Bürgerin und auch kein Fremder ohne Bewilligung des Stadtrates betteln durfte. Desgleichen war jedermann untersagt, an den Kirchen zu betteln; unter den Kirchtüren zu stehen war den Bettelleuten nur dann vergönnt, „wenn ein Ungewitter tobet oder starker Regen niederstürzt“ etc.
Auch in späterer Zeit war die Zahl der eigentlich Armen eben nicht gering, ihr Leben aber deshalb nicht allzu schlecht: Wo die Freigebigkeit des Einzelnen nicht mehr ausreichte, sprach man eine oder die andere der vielen milden Stiftungen an. Kurfürst Max III. ließ alljährlich 40.000 Gulden an Hausarme verteilen, von welcher Summe der größte Teil in München blieb. Gleichwohl zählte man im Jahre 1782 in München über 2.000 Bettler, darunter 1.275 Einheimische, sodass auf etwa 30 Einwohner ein Bettler kam.
Die Moral der Bevölkerung ließ im Allgemeinen in München zu keiner Zeit mehr zu wünschen übrig als in anderen Städten auch. Seit dem Jahre 1530 bestand auf den Rat des Magistrats und Befehl des Hofes ein sogenanntes Frauenhaus, in welchem die öffentlichen Dirnen ihren gesetzlichen Aufenthalt hatten, und unter Wilhelm IV. ein sogenanntes Gemeinhaus, dessen Aufseher der „freie Wirt“ hieß. Damals standen auf der Prostitution Pranger, Auspeitschen und ewige Verweisung aus der Stadt. Wurden aber Prostituierte „dem freien Wirt allhier zu Handen, der solle sie Macht und Gewalt haben, ohne alle Mittel in das Gemeinhaus zu ziehen und daselbst zu enthalten“ (unterhalten). Herzog Albrecht V. hob diese Freistätte der Unsittlichkeit wieder auf, allein man stößt noch bis ins 17. Jahrhundert hinein auf Spuren von Frauenmeistern, bis man sie endlich alle aus der Stadt verwies.
In die Kategorie dieser Frauenspersonen dürfte auch die „schöne Urschel von Wolfratshausen“ gehört haben, die im Jahre 1526 nach München kam und allen Männern den Kopf verrückte. Unter ihren Verehrern befand sich auch ein vornehmer Herr, der sogar Kirchengeräte an Juden verkaufte, um ihre Gunst erkaufen zu können, und eines Tages mitsamt der „schönen Urschel“ aus der Stadt verschwand, worauf man von ihnen beiden nie mehr etwas hörte.
Nicht ohne schädlichen Einfluss auf die Bevölkerung blieb das schlimme Beispiel, das der Hof im vorigen Jahrhunderte nach französischem Muster gab: Es dauerte nicht lange, so wurde auch das Bürgertum vom Beispiel des Hofes angesteckt. Aber das war anderswo auch nicht besser. Dasselbe galt von der Lust des Volkes an Glücksspielen. Unter Albrecht IV. war in München beim gemeinen Volke das Scholter- und Triebspiel, dann das Kegelschieben sehr im Gange, und es kam darüber oft zum Fluchen und zu Gotteslästerungen, zu Rauferei und Totschlag, sodass der Herzog im Jahre 1453 diese Spiele streng verbot und dafür unter gewissen Beschränkungen nur mehr Kartenspiele, Schach und Brettspiel, aber auch die nicht in öffentlichen Schenken, gestattete.
Aber wie alle Verbote wurde auch das der Scholterspiele mit der Zeit weniger streng gehandhabt, und sie fanden namentlich auf der Schießstätte eine Heimstätte. So kam es denn, dass die Geistlichkeit über das Schelten und Fluchen im „Scholterspielhäusl“ – deshalb Sakramentier-Häusl genannt – Klage erhob, infolge derer das Scholterspiel, obwohl es der Schützenkasse eine gute Einnahme abwarf, im Jahre 1740 neuerdings abgeschafft wurde.
Gegen Ende des vorigen Jahrhunderts verzeichnet Westenrieder von Spielen das Billard, das Spiel mit französischen und deutschen Karten, das Damenziehen, das lange Puff- und Schachspiel und das Mühlfahren (die Zwickmühle), ferner als in den unteren Ständen allgemein üblich das Kegelschieben mit seinen Unterarten, dem Schmarakeln, Budeln und Langausschieben, kleine Zimmerkegelspiele, das Eisschießen und kleinere Spiele wie das Gänsespiel, das Pfandspiel, das „Fang den Mann“, Metten, Glückshafen und Lotterie etc. Auch mit dem Schießen aus Blasrohren, dem sogenannten Bolzlschießen, unterhielt man sich, und es bestand um 1804 eine eigene Gesellschaft hiefür.
Waren auch schon gegen den Schluss des vorigen Jahrhunderts zu allen Stunden Mietkutschen zu haben, so finden wir Fiaker doch erst zu Anfang des 19. Jahrhunderts und auch da nur ein paar Jahre lang. Dagegen waren Tragsessel, unter den sogenannten Landschaftsbögen in ergiebiger Anzahl aufgestellt, sehr stark im allgemeinen Gebrauch und vertraten die Stelle unserer heutigen Fiaker und Droschken; namentlich bediente sich ihrer das schöne Geschlecht, dem eine eigene Equipe nicht zu Gebot stand, zum Besuche des Theaters, der Konzerte und Bälle. Die Träger trugen lange blaue Röcke und um den Leib breite rote Schärpen. Vielleicht hing dieses einigermaßen an den Orient erinnernde Kostüm mit der Tatsache zusammen, dass von den kriegsgefangenen Türken, welche unter Max Emanuel nach München gebracht wurden und dort nachmals zum Christentum übertraten und Familien gründeten, mehrere als Sänftenträger Dienste taten. Übrigens finden sich noch heute in der Vorstadt Au Nachkömmlinge jener Türken.
Bei besonderen Gelegenheiten sorgte die Polizei auch für die Aufstellung von Fackelträgern, so zum Beispiel in den Karnevalstagen; doch durften nach polizeilicher Vorschrift weder sie noch die Fiaker ihnen oder der Torwache Unbekannte über die Isarbrücken führen.
Der Fremdenverkehr war noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts ungemein schwach und zudem durch mancherlei Polizeimaßregeln erschwert. So bedurfte nach damaliger Rechtsanschauung der Fremde zur Reise eines Passes und zum Aufenthalte im Lande einer „gnädigsten Bewilligung“; und da war es denn ganz folgerichtig, wenn noch eine landesherrliche Vorschrift vom 15. Oktober dekretierte, es hätten „sämtliche Fremde, weltlichen und geistlichen Standes, die sich in hiesiger Residenzstadt, dem Burgfrieden, in der Au oder in Giesing aufhalten, entweder in vierzehn Tagen die kurfürstlichen Lande zu verlassen oder binnen gleicher Frist die erneute gnädigste Bewilligung für sich, ihr Gefolge und Dienerschaft (...) vorzuzeigen, wogegen sie eine Aufenthaltskarte erlangen.“
Nach den Münchener Stadtfreiheiten durften ursprünglich nur die Weinwirte Fremde beherbergen; indessen wurde das später nicht so genau genommen und geduldet, dass es auch die Bierbrauer taten. Als der erste Gasthof Münchens wird in jener Zeit übereinstimmend der „Zum schwarzen Adler“ an der Kaufingergasse genannt, den noch heute des damaligen Hofschlossers Radel treffliche Arbeit aus einem Stück Eisen ziert. Ein Zimmer kostete 24 Kreuzer bis 2 Gulden 24 Kreuzer für den Tag, das Gedeck an der Mittags-Table-d'hôte einen Gulden, am Abendtische 40 Kreuzer; der Lohndiener erhielt für den Tag einen Gulden. An den „Schwarzen Adler“ reihte sich der „Goldene Hahn“ in der Weinstraße, der „Londoner Hof“ in der Kaufingergasse, der „Goldene Hirsch“ in der Theatinerstraße, dann eine Anzahl von Brauhäusern wie beim Filser, Menter, Kappler u. a.
Das Ausläuten oder Austrommeln von Bekanntmachungen aller Art vertrat so ziemlich ausschließlich unsere dermalige Einrichtung der Straßenanschläge. Die Familien- und die Gewerbegemeinschaft waren es von jeher, welche als Träger alter Gebräuche gewirkt haben. Es ist früher schon der „Madlerspende“ beim Heiliggeistspital gedacht worden, welche in Brezen bestand. Da hätten wir denn ein altes Opferbrot in der Form des aufsteigenden Sonnenrades, das um Frühlingsanfang zur Feier der wiederkehrenden Sonne gebacken ward. Der Schimmel aber erinnert an des gewaltigen Wuotans Ross Sleipnir.
Auch zu anderen Zeiten gab es absonderliches Brot. Zu Ostern solches in Gestalt von Hasen mit einem roten Ei im Gesäß. Das Ei war der Frühlingsgöttin Ostara geweiht. Ferner das Kirchweihbrot und zu Weihnacht das Hutzel- und Kletzenbrot. Durch die Erlaubnis, es anzuschneiden, gestattete das Mädchen ihrem Verehrer die förmliche Bewerbung. Am Allerseelentage beschenkte man Patenkinder mit Kleidungsstücken, Obst und feinem Brot in Form eines Zopfes, daher Seelenzopf genannt. Am Tage der Unschuldigen Kinder mussten die jungen Mädchen den Junggesellen mit Lebkuchen aufwarten und wurden deshalb von diesen so lange scherzend mit Rütchen auf die Hände „gefitzt“ (geschlagen), bis sie mit diesen Süßigkeiten herausrückten.
An den Tagen des Dienstwechsels, vordem ausschließlich zu Lichtmess, Georgi, Jakobi und Michaelis, erhielten die austretenden Dienstboten zum Abschied einen Laib Brot, den sogenannten Schlenkellaib. Es hießen aber jene Tage die Schlenkeltage, weil dem Dienstboten bis zu vier Tagen Freizeit (Schlenkelweil) gesetzlich gestattet war. An diesen Tagen pflegten die Dienstmädchen mit ihren Liebhabern beim Lebzelter Thumberger in der Neuhausergasse sich einzufinden und bei Met und kleinen Lebkuchen, „Schifferl“ geheißen, gütlich zu tun. Hinter dem Hause befand sich ein Garten mit kleinen Bögen, die scherzweise „Beichtstühle“ genannt wurden. Ebenda tranken die jungen Leute am ersten Sonntag nach Ostern „Schön und Stärk“, d. h. Schönheit und Stärke.
In der Klöpfelsnacht, der letzten der zwölf Rauchnächte, erhielten die Dienstmägde und Lehrjungen von den Gewerbetreibenden Kletzenbrot oder ein kleines Geldgeschenk. In derselben Nacht zogen auch Scharen von Kindern durch die Stadt, klopften an die Türen und sangen: „Klopf an, klopf an, 's Frauerl hat einen schönen Mann, Gibt mir d' Frau ein Kücherl zum Lohn, weil ich 's Herrl gelobt han. Will sie mir kein Kücherl geben, Will ich 's Haus auf d’ Seiten legen, D’ Henner will ich alle derschlagen, ’N Gockel will ich im Hof rumjagen!“
Um der angedrohten Gefahr zu entgehen, wurden denn die Türen bereitwilligst geöffnet und den Kindern die gewünschten Küchlein herausgereicht, worauf sie ihr Spiel anderwärts begannen. Ohne Zweifel haben wir es auch hier mit einem uralten Brauche zu tun. Der Umstand, dass die Kinder mit Schlägen und Klopfen an die Türen pochten und anderwärts durch Werfen von Erbsen an die Fensterläden ein dem Donnerrollen ähnliches Geräusch verursachten, scheint auf den Kultus des Donnar hinzuweisen, während Sepp in den anklopfenden Kindern die Repräsentanten der im nächsten Jahre zur Welt kommenden Kinder sehen zu sollen glaubt, welche Unterhalt heischen.
Gegen das Schießen in der Neujahrsnacht auf Straßen und Plätzen der Stadt, das wohl auch mit dem Dienste Donnars zusammenhing, eiferte die Polizei vergeblich; und der Fremde, der sich in dieser Nacht der Stadt näherte, hätte wohl glauben mögen, man schlage sich in ihren Straßen.
Die noch heute bestehende Gewohnheit, am Allerseelentage die Gräber geliebter Toter festlich zu schmücken, stammt gleichfalls aus dem germanischen Heidentum. Schon die alten Germanen schmückten die Gräber ihrer Lieben mit dem immergrünen Blatt der Stechpalme und den letzten Blüten der Herbstblumen, denen sie die dem Donnar geweihte leuchtend rote Frucht des Vogelbeerbaumes beigesellten. Jetzt freilich ist diese fast nur noch auf den Friedhöfen der äußeren Vorstädte zu finden. Da sieht man die Vogelbeere, Korallen gleich, von dem frisch gerechten schwarzen Erdreich der Gräber leuchten, hier zu einem flammenden Herzen aneinandergereiht, dort die Anfangsbuchstaben eines geliebten Namens bildend, der nun verklungen.