Rudolf I. der Stammler, Pfalzgraf bei Rhein
* 04.10.1274 (Basel) – † 12.08.1319 (England)
Kinder
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Ludwig Erbprinz der Pfalz
(1297–1312)
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Adolf Pius der Redliche, Simplex Pfalzgraf bei Rhein
(1300–1327)
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Rudolf II. der Blinde Pfalzgraf bei Rhein
(1306–1353)
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Ruprecht I. der Rote Kurfürst von der Pfalz
(1309–1390)
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Mechthild Prinzessin von Oberbayern
(1312–1375)
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Anna Prinzessin von Oberbayern
(1318–1319)
Während seiner Regierungszeit war Rudolf nicht nur regional mächtig, sondern auch in den politischen und dynastischen Konflikten des Reiches verstrickt. Er vertrat die Interessen seiner Familie in Auseinandersetzungen mit anderen Fürstenhäusern, insbesondere in der Zeit des Reichsstreits nach dem Tod eines Königs, und spielte eine Rolle in den wechselnden Allianzen des spätmittelalterlichen Deutschlands. Die Beziehungen innerhalb seiner eigenen Familie, etwa zu seinem Bruder, waren zeitweise von Spannungen geprägt, wie es in der Quelle zur bayerischen Geschichte beschrieben wird. 
Rudolfs Ehe mit Mechthild von Nassau war strategisch wichtig: Sie verband ihn mit anderen bedeutenden Adelsgeschlechtern des Reiches. Aus dieser Verbindung gingen mehrere Kinder hervor, unter ihnen Söhne, die in den folgenden Jahrzehnten selbst zu einflussreichen Persönlichkeiten der Pfalz und anderer Gebiete aufstiegen. 
Durch diese familiären und politischen Weichenstellungen trug Rudolf wesentlich dazu bei, dass die pfälzische Linie der Wittelsbacher im späteren Reich eine herausragende Rolle einnahm und seine Nachkommen über Generationen hinweg als Fürsten und Herrscher wirkten. 
Rudolph I, vom 2. Febr. 1294 — 26. Febr. 1317. Vergl. 8. 7.
Beinamen: Senior; Exsul; Baibus; derAeltere; Verbannte; Stammler (der Lispelnde); der Kahle;
geb. in Basel (oder im Elsass?) am 4. Oktob. 1274;
verzichtet am 26. Febr., dann am 19. März 1317 förmlich auf die Regierung zu Gunsten seines Bruders Ludwig;
gest. (am wahrscheinlichsten in England) 3) den 12. August 1319;
begr. wo? (Monument in Heidelberg bei den Augustinern, zugleich für seinen Vater Ludwig II geltend. Vergl. oben