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Münchner Bücher - Schatzkammer der Reichen Kapelle - Haeberlein Fritz

München Bücher

Schatzkammer der Reichen Kapelle

Titel Schatzkammer der Reichen Kapelle
Autor:in Haeberlein Fritz
Verlag Bayerische Schlösserverwaltung
Buchart Broschiert
Erscheinung 1939
Seiten 95
ISBN/B3Kat 0000000307
Kategorie Kunstführer 
Suchbegriff Reiche Kapelle 
Regierungsbezirk Oberbayern
Zitierhinweis:

VORWORT
Die Herausgabe des vorliegenden Amtlichen Führers durch die Schatzkammer der Reichen Kapelle bildet den Abschluß eines Programms des Museumsdirektors meiner Verwaltung Dr. Kreisel, das seit 1937 schrittweise zur Öffnung und Zugänglichmachung der Reichen Kapelle und ihres Schatzes geführt hat. Der Leitgedanke war hiebei einen der künstlerisch hochwertigsten Innenräume der deutschen Spätrenaissance — die Reiche Kapelle — und 'eine der großartigsten Sammlungen eines Jahrtausends deutscher Goldschmiedekunst — den Schatz dieser Kapelle — aus ihrer Verborgenheit dem deutschen Volke zur Besichtigung zugänglich zu machen. „Die Kunst dem Volke" als Grundsatz der Kulturpflege des III. Reiches verlangte nach Erschließung von Kunstschätzen, die nach ihrer Zweckbestimmung zwar kirchlich, als Kunstwerke aber nationales Kulturgut und wie wenige Schatzbestände fast ausschließlich von deutschen Meistern geschaffen sind. Diese Tatsache bildet auch das wichtigste wissenschaftliche Ergebnis dieses Katalogs. Die Reiche Kapelle war 1607 als Geheime Kammerkapelle für Herzog Maximilian von Bayern fertiggestellt worden. Ein kostbarer Heiltumsschrein nahm kunstvoll gefaßte kirchüche Gegenstände auf. Im Verlauf der Jahrhunderte übergaben die bayerischen Kurfürsten immer mehr kirchliche Kunstgegenstände der „Reichen Kapelle", die längst nicht mehr für Gottesdienste verwendet, sondern eine Art kirchliche Schatzkammer wurde. Der kleine Raum war allmählich überfüllt mit kostbarstem Schatzgut, zumal noch die Zuweisungen aus dem Pfälzer Erbe und dem Säkularisationsbesitz dazu kamen. In dieser Form konnte nach musealer Zugänglichmachung der Münchner Residenz weder Kapelle noch Schatz gezeigt werden, da dies weder die räumlichen Verhältnisse noch die Sicherheit der allenthalben offen umherstehenden Kostbarkeiten zuließen.