Über die ehemaligen Richtstätten der in München zur Todesstrafe Verurteilten und ihre Volkssagen
| Quelle: | Oberbayerisches Archiv (S. 31) |
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| Jahr: | 1871 |
Über die ehemaligen Richtstätten der in München zur Todesstrafe Verurteilten und ihre Volkssagen
Verfaßt und vorgetragen im historischen Vereine von Oberbayern den 1. September 1871 von Direktor Dr. Anselm Martin, kgl. Universitätsprofessor ec. in München
In unserem Vereine wurde die Frage angeregt, an welchen Orten ehemals in München die öffentliche Todesstrafe vollzogen worden ist. Man erwähnte, dass diese Plätze nicht mehr sicher zu bestimmen seien, – dass das Bestehen des Fausttürmchen an der Stadtmauer des Sendlinger-Tores damit vielleicht in Beziehung sein könnte, – dass überhaupt ein Rückblick auf diese kulturhistorische Seite des früheren Volkslebens jetzt schon umsomehr geboten sein dürfte, als Vollziehungen von Todesstrafen vielleicht bald nur mehr der Geschichte angehören werden.
Ich habe diesen nun weiter nachgeforscht und dabei so Manches in Erfahrung gebracht, das, in Schrift und Urkunden nicht verzeichnet, nur mehr im Volksmunde fortlebt, – später für die Stadtgeschichte somit verloren sein kann. Ich weiß zwar, dass die Quelle der Volkssage von Urkunden-Helden vielfach nicht gewürdigt, belächelt und verachtet wird. Sie sagen, der alte Rechtssatz „was nicht schriftlich vorliegt, ist als nicht existent“ sei auch bei historischen Arbeiten grundsätzlich anzunehmen und zu beachten.
Ich muss aber auch in Rücksicht jener Überlieferungen des Volksmundes, die mein Vortrag zu berühren hat, dagegen besonders betonen, dass das Volk über die öffentlichen Richtstätten und einst vollzogenen Hinrichtungen ein getreues Gedächtnis sich erhalten und übereinstimmend vielmals zu berichten weiß. – Vielen Stadtplänen sind noch jetzt Namen geblieben, die auf ehemals dort zur Ausführung gekommene Todesurteile hindeuten. Die Volksstimme ist in dieser Richtung mehr als in anderen sich treu und fast unvertilgbar geblieben; bei dem Mangel weiterer Urkunden kann ihr daher vertraut werden, so wie sie überhaupt bei historischen Arbeiten nicht nur wertvoll, sondern auch jeder Beachtung würdig ist.
Dieses veranlasste mich, mir für meine Forschungen noch die Beihilfe des Herrn Beneficiaten Jakob Gufler an der Kreuzkirche dahier, des bekannten Kenners der Volkssagen und der Geschichte Münchens, zu erbitten. Ich bezeichne unter vollstem Danke, dass sie mir sogleich zugesagt und auch mit allbekannter Freundlichkeit umfassend dann geworden ist. Da derselbe mir gestattete, diese seine Mitteilungen für den historischen Verein benützen zu dürfen, so sollen sie nun mit dem, was ich selbst als Volkssage gehört, im Folgenden berichtet werden.
Mehr, als noch bekannt und mit historischer Sicherheit angenommen und bewiesen werden kann, ist es glaubbar, dass an dem Platze, den jetzt der Burgfrieden der Stadt München und seine nächste Umgebung umfasst, lange früher schon Wohnungen und germanische wie auch römische Ansiedlungsstätten gewesen sind. Dieses beweisen bereits mehrere Funde von Waffen und Münzen aus heidnischer Zeit auf dem Boden des Stadtgebietes, die Nähe älterer Gräberplätze, die so nahen Hochäcker auf dem sogenannten Marsfelde und dem rechten Isarufer bei der Vorstadt Giesing und so Anderes. Ich selbst habe vor einigen Jahren dem historischen Vereine einige römische Münzen übergeben, die am Fuße des Lilienberges in der Vorstadt Au, acht Fuß tief, zugleich mit alten Mauerresten gefunden worden sind.
Der jetzige Stadt-Wegmeister Hr. Hartl berichtete mir erst kurz, dass man am Ende der Corneliusstraße, zunächst der Badstraße, bei dem Graben des neuen Kanales 8–10 Fuß tief auf einen ganz gut und schön gepflasterten Platz gekommen, der ihm und Allen, die ihn sahen, um so mehr aufgefallen sei, als dieser Ort im weiten Umfange nie bewohnt und in den ältesten Stadtplänen immer nur als unbewohnt bezeichnet ist. Den 20. September 1871 wurde tief unter dem Boden des alten Stadtbaches, zunächst der seit den ältesten Zeiten Münchens bestandenen, nun aber erst kurz abgebrochenen alten Schleifmühle (zwischen dem Wohnhaus des Hofbräuhauses und der Lederergasse), eine mit breiten Steinen gepflasterte lange Stelle (Straße?) bei den Aufgrabungen für den neuen Stadtkanal aufgefunden. Ober ihr befand sich ein fast drei Fuß tiefes Steingerölle, wie es sich nach Überschwemmungen des Isarflusses findet. Auf diesem Gerölle erst floss bisher der alte Stadtbach. Die gepflasterte Stelle konnte in einer Länge von fast 60 Schritten verfolgt werden, wurde aber dann nicht weiter für den im Baue begriffenen neuen Stadtkanal ausgegraben. Auch altes Gemäuer von Ziegelsteinen des ältesten Brandes wurde an ihr entdeckt.
Wenn uns nun zwar von allen diesen frühesten Bewohnern des Stadtgebietes Näheres urkundlich nichts bekannt ist, so dürfte doch angenommen werden können, dass auch sie, wie alle Bewohner des Bayerlandes vor der Umfassung des Bezirkes Münchens zu einer Stadt, dem germanischen Volksstamme im Allgemeinen angehört und dass die Hinrichtungen ihrer Verbrecher damals daher auch nach einer alten Volkssage von einem Schwertmagen, nämlich von einem männlichen Mitgliede der Familie des Verbrechers, vollzogen worden sind.
Als später die Wohnungen auf dem jetzigen Boden des Stadtgebietes München zu einer Stadt erhoben worden waren, und überhaupt sich die ehemaligen Familiengerichte zu öffentlichen Gemeinde-, Dorf-, Markt- und Stadt-Gerichten [...] ausgebildet, kam diese Verrichtung bekanntlich in die Hände besonders hiezu gewählter oder ernannter Richter (Geschworner), die nebst der Untersuchung und der Verurteilung auch die Vollstreckung des Urtheiles in eigener Person besorgten oder besorgen ließen. So wissen wir es von allen germanischen Stämmen und auch von unserem München erzählt eine Volkssage, dass in der ersten Zeit ihrer Erhebung zur Stadt die Hinrichtungen durch den jüngsten freien Bürger, später durch den jüngsten Beisitzer (Ratsherrn, Schöppen, Scabinus) des zu einem Gerichtshofe gebildeten Bürger-Ausschusses persönlich vollzogen worden seien. Hiezu aber soll Jeder nur einmal verpflichtet gewesen sein und deshalb die weißen Handschuhe, die ihm zu seinem Urtheils-Vollzuge gegeben worden waren, nach demselben seinem etwaigen Nachfolger auf dem Richtplatze noch feierlich überlassen haben.
Erst als im zwölften Jahrhunderte von Italien aus auch in Deutschland die Einführung des römischen Rechtes erfolgte, wurden eigene Männer für den Vollzug der Todesurteile angestellt, welche, bei den Römern einstmals aus dem Stande der Sklaven genommen, auch in München als auf der niedersten Stufe der bürgerlichen Gesellschaft stehend angesehen, der allgemeinen Zurücksetzung preisgegeben und als sogenannte „Unehrliche“ behandelt und betrachtet worden sind. Bekanntlich teilten mit ihnen im Mittelalter und selbst noch bis zum Anfange des 19. Jahrhunderts Schergen, Abdecker, uneheliche Kinder u. s. w., früher auch bis in das 13. Jahrhundert Bader, Hirten und Andere das gleiche Verhältnis.
In München wurde um die Mitte des 13. Jahrhunderts erst ein eigener Bediensteter für den Vollzug der Todesurtheile angestellt. Er wird in den ältesten, lateinisch abgefassten Urkunden „carnifex“ d. i. „Fleischhauer“ benannt. Im Deutschen führte er den Namen „Scharfrichter, Henker oder Hacher“ (vom altdeutschen „hahen“ d. i. henken), – Freimann (wegen der angeblichen Vorrechte der Freileute), dann auch der Züchtiger. Vom Volke wurde er aus Höflichkeit als „Meister“ angesprochen und in der Ansprache Arbeit suchender Knechte seines Standes musste er „Meister Morgenstern“ genannt werden, weil nach dem Gebrauche schon der ältesten Völker die Hinrichtungen stets am frühen Morgen zum Vollzuge kamen, während man dem Wasenmeister den Namen „Abendstern“ gab, weil sein Geschäft bei Nacht zur Ausübung kam. Noch vor 50 Jahren betitelte man den Scharfrichter in München, wenn man sich bei ihm wegen Menschen- oder Pferde-Kuren empfehlen wollte, als „gestrengen Herrn“. Die Benennung „Nachrichter“ kam erst in neuester Zeit aus Norddeutschland nach Altbayern.
Die Bedienstung des Scharfrichters wurde ehemals als „Amt“ bezeichnet und es kommt daher auch die Benennung „Hachamt“, nämlich „Amt des Hachers“. Der zu diesem Amte Aspirierende (der Accessist des Hachamtes) musste gewisse Proben seiner Geschicklichkeit in verschiedenen Arten von Hinrichtungen ablegen. Er wurde dann durch die weitere Übung in diesem Geschäfte auch später derart für „juristisch gebildet“ angesehen, dass er vor der Versammlung der Richter das Gutachten abgeben musste, was für eine Art der Todesstrafe der Verurtheilte im gegebenen Falle für sein Verbrechen erhalten sollte, wie dieses besonders in Kaiser Ludwig des Bayern Rechtsbuch sich findet.
In München wurde er durch den Regenten des Landes angestellt, nämlich den Herzog, dessen bestellter „herzoglicher Richter“ bis 1294 sein einziger Vorgesetzter war. Bekanntlich erteilte aber in diesem Jahre Herzog Rudolph auch der Stadtgemeinde München das Recht, einen eigenen Stadtrichter zu halten, der auch die Kriminal-Jurisdiktion (jus gladii) besaß. Seit dieser Zeit war der Henker zugleich, nebst dem nur für das Hofpersonal verbliebenen Hofrichter, auch dem Stadtrichter zum Dienste verpflichtet. Er wurde deshalb bis zum Anfange des gegenwärtigen Jahrhunderts zur Hälfte vom Hof und zur Hälfte von der Stadt besoldet, was im Ganzen, bei der Gehaltsregulierung vom 29. Mai 1433, 40 Pfund Pfennige und infolge des steigenden Geldwerthes in neuester Zeit etwa 1000 fl. betragen dürfte. Als Gehilfen waren dem Scharfrichter einige Knechte zugeteilt, deren Zahl in früherer Zeit vier war.
Der Platz, wo in München die Hinrichtungen in den ältesten Zeiten vollzogen wurden, war nach einer alten Volkssage der öffentliche Marktplatz vor dem damaligen Rats- oder Gerichtshause. Das mit einem Türmchen jetzt noch versehene Eckhaus an der Dienersgasse gegen den Marienplatz wird in seinem untersten Stocke und Kellerräumen als Gefängnis sehr schwerer Verbrecher der damaligen Zeit benannt. In diesen Kellerräumen hat man mir als Knabe, da dieses Haus damals meinem mütterlichen Großvater, Kaufmann Lunglmaier, gehörte, die Ringe der eisernen Ketten und so manches Andere noch gezeigt.
In späteren Zeiten wollte man die Todesurteile nicht mehr in den Ringmauern der Stadt vollziehen. Sie, wie auch die Bestattung der Hingerichteten, wurden daher außerhalb der Umfassungsmauer und außer des dieselbe umgebenden Grabens verlegt. Es geschah dieses namentlich um die Zeit, als München unter Herzog Ludwig dem Strengen zur Residenz erhoben wurde. Welcher Ort aber damals für die Richtstätte und die Scharfrichters-Wohnung auserwählt wurde, darüber haben wir eine uralte Überlieferung des Volkes, die auf die Gegend der jetzigen sogenannten Hofstatt nächst dem Färbergraben hinweist.
Im Mittelalter wurde nämlich jede Richtstätte wegen den sie so häufig umschwärmenden Vögeln allgemein „Rabenstein“ genannt. Wenn wir nun diesen sogenannten Rabenstein für München außerhalb der damaligen ältesten Stadt suchen wollen, so machen wir einen Gang von der alten Hauptwache aus gegen Süd und Südwest hin. Zuerst kommen wir durch die Rosengasse an das Eck derselben links am Rindermarkt. Dort hieß ehemals das Haus Nr. 6, wo jetzt die Rosen-Apotheke ist, das Rabeneck, auch „inneres Rabeneck“, beim Volke auch im bayerischen Dialekte als „Rappeneck“ ausgesprochen. Von diesem Hause als Stammsitz hatte ein altes Patriziergeschlecht in München den Namen der „Rabenecker“.
Schreiten wir weiter fort durch das südliche Stadttor, so kommen wir über eine Brücke, die im Jahre 1434 überwölbt wurde. Diese Brücke hieß die „Teuferbrücke“ (auch Teyferpruck). Dieser Name wurde von einem Historiker mit „tiefer Brücke“ erklärt, allein in München bedeutete „Teuf“ oder „Teyf“ nach der altherkömmlichen Gerichtssprache Dieberei oder Diebstahl. Auf dieser Brücke war es nämlich, wo man einst kleinere Verbrecher, insbesondere Diebe, mit körperlichen Strafen belegte (Ohren- und Nasen-Abschneiden, Auspeitschen, Prangerstehen); daher man diese Brücke „die Teufer- oder Diebsbrücke“ nannte. Nicht weit davon hieß das Eckhaus an der Sendlingerstraße und dem Färbergraben das „äußere Rabeneck“.
Neben diesem Hause war vor Zeiten eine Höhlung im Boden mit einer Wasserlache, die man „bei der Hüll“ hieß. Als später im Hause dabei sich eine Garküche etablierte, nannte man es dort beim Koch „in der Hölle“ (eigentlich an der Hüll). Das Haus gegenüber im Färbergraben hieß der Volkswitz im Gegensatz zur Hölle – „im Himmel“. In ihm befand sich bis in unsere Zeit ein Schäffler, der sogenannte „Himmelschäffler“. Als dieses Haus am 29. Juni 1631 gegen das Erstere einfiel, sagte man scherzweise, „es sei der Himmel in die Hölle gefallen“.
An das bezeichnete Kochhaus (Sendlingerstraße Nr. 86) stößt das frühere Bräu- und Wirtshaus „zum Hascher“ an, von dem die Volkssage berichtet, dass es ehemals das Scharfrichterhaus gewesen sei. Im damit verbundenen vorspringenden Gebäude mit den Arkaden (dem jetzt noch sogenannten „Hascher-Bögel“) waren die Wohnungen der Knechte und Gefängnisse. Hinter demselben, gegen Süd zu im freien Felde, befand sich der Schindanger oder die Wasenstätte, wo die Hirten das gefallene Vieh vergraben hatten.
Hier ist besonders für unsere Forschung das Haus Nr. 28 am Färbergraben an der linken Ecke von Bedeutung, wo man zur Hofstatt hineingeht. Man nannte es ausdrücklich „am oder beim Rabenstein“. Dieser Name deutet gewiss bestimmt genug auf die Nähe der einstigen Richtstätte hin. Der besondere Platz, den man jetzt „auf der Hofstatt“ nennt, ist auch in der Volkssage die Lokalität, wo vor Zeiten die öffentliche Todesstrafe vollzogen worden sein soll. Die vielen menschlichen Knochenreste, die man auf diesem Platze noch erst vor wenigen Jahren ausgegraben hat, bestätigen dies, da man ehemals die Hingerichteten gleich am Richtplatze verscharrte. Ein Leichenacker ist an der Hofstatt nie gewesen.
Als in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts München immer mehr sich vergrößerte, beschloss man, alle Vorstädte (Haggen, Altheim, Konradshofen, Graggenau, Thal, Anger) mit der inneren Stadt zu vereinigen und eine neue Ringmauer mit Türmen und Graben zu bauen (1295 bis 1315). Infolge dessen konnte man die Richtstätte nicht mehr im Inneren der nunmehr vergrößerten Stadt belassen. Sie wurde daher außer die neu angelegten Thore verlegt. Den bisherigen Richtplatz schenkte Herzog Rudolf seinem damaligen Stadtrichter Hartwich dem Schleißbecken. Dieser verkaufte den ganzen Rabenberg an Bürger, die sich darauf Häuser erbauten. Daher nannte man es daselbst „auf des Schleißbecken Hofstatt“. Über die Jahrhunderte blieb nur mehr der Name „auf der Hofstatt“ übrig.
Die Wohnung des Scharfrichters kam nun dorthin, wo man an der Ringmauer vom neuen Sendlingerthore zum Anger hinabging. Man nannte die Gasse durch mehr als ein halbes Jahrtausend das „Henkergäßl“, bis ihr 1819 der Name „Glockenbachstraße“ beigelegt wurde. Dieses beim Volke durch mancherlei Sagen bekannte Haus wurde 1841, nach dem Tod des letzten Scharfrichters Martin Hörman, demolirt.
Es dürfte hier der Ort sein, auch des sogenannten Fausttürmchens zu gedenken, das sich an der Stadtmauer auf dem Wehrgange befindet und oben das steinerne Bild einer Faust zeigt. In der Neuzeit werden davon die mannigfaltigsten Ereignisse erzählt, die aber fast alle nichts Anderes sind als Umschreibungen fremder Volkssagen (wie die Sage vom „Blaustrumpf“ oder eingemauerten Hofnarren). Früher nannte man es „Knocker- oder Hocker-Thürmchen“. Man erzählte, wenn ein Henker ungeschickt gerichtet habe, sei er in dem engen Raume desselben, wo man nur stehen oder sich bücken (knocken) konnte, zur Strafe eingesperrt worden.
Dass das Volk über ungeschicktes Richten stets sehr aufgebracht war, ist bekannt. So wurden dem Scharfrichter Hörman jun. noch zu Anfang dieses Jahrhunderts die Fenster eingeworfen, nachdem er bei der Enthauptung des Franz Thaler (dem „silbernen Franzl“) am 26. November 1814 sieben Hiebe gebraucht hatte. Die Faust mit der Feige an der Turmspitze nannte man früher die „Schwedenfaust“; sie scheint zur Zeit des 30-jährigen Krieges als Drohung gegen den Feind angebracht worden zu sein. Meiner eigenen Ansicht nach ist das Gebilde am Ende der Spitze wohl eher ein Mauerfragment, das zufällig einer Faust ähnlich sieht.
Bei der Stadterweiterung um 1300 wurde die Richtstätte vor das Neuhauser-Thor (Karlstor) auf den Umfang des sogenannten „Unserer lieben Frauenfeldes“ (jetzige Max-Vorstadt) verlegt. Galgen und Köpfstätte waren hier getrennt. Die Köpfstätte war an der äußeren Schützenstraße, da wo jetzt der Vorderteil des Hauptbahnhofs ist. Es war dort eine gemauerte Terrasse. Im Jahre 1749 wurde dort die „rothe Kapelle“ (Armesünder-Kapelle) errichtet. Um 1772 demolierte man die Köpfstätte und die Kapelle. Die Enthauptungen wurden nun auf einer hölzernen, mit rotem Tuch überhangenen Bühne vollzogen, zuletzt außerhalb dem Abhang zum Marsfelde.
Der Galgen mit dem Rade kam aber noch weiter hinaus auf die Anhöhe an der Landstraße nach Pasing, den Platz, den jetzt der große Pschorr-Keller einnimmt (Theresienhöhe). Dort hieß es „am Galgenberge“ bis in unsere Zeit. Man ließ die Gehängten und Geräderten oft lange an den Strafpfählen, bis Kurfürst Max III. Joseph dies 1750 untersagte. Nach einer Volkssage mussten in früheren Zeiten die Müller die Leitern für den Galgen zufahren und die Weber dieselben anlehnen und die Stricke knüpfen. Wenn die Richtstätte repariert werden musste, wurden alle Zimmerleute angehalten, wenigstens einmal mit der Axt anzuschlagen, damit keiner „unehrlich“ werde. Der letzte Galgen-Palier war der Zimmermann Seidl († 1848).
Der letzte auf dem Galgenberge Gehenkte war 1804 ein 17-jähriger Dienstbube; der letzte Geräderte Ferdinand Bündel. Der letzte mit dem freien Schwerte auf dem Marsfelde Enthauptete war Christian Hussendörfer am 11. Mai 1854. Bekanntlich wurde noch am 15. Juni 1861 die Todesstrafe durch die Fallmaschine (Guillotine) an drei Personen vollzogen.
Es wird auch erzählt, es habe einstens Galgen in der Sendlinger- und Neuhausergasse gegeben (beim „Galgen-Kramerl“). Diese sollen aber nur als Schreckmittel der Österreicher in den Jahren 1705 und 1742 gedient haben. (Anmerkung: Hier wurden früher auch Bäcker, die zu leichtes Brot verkauften, in einem Korb in den Bach getaucht – die Vorrichtung nannte man „Bäcker-Galgen“).
Schließlich sei berichtet, dass Hinrichtungen der Verbrecher des Landgerichts München rechts der Isar (Au) außerhalb Haidhausen auf den sogenannten Ganzen (beim Kloster zum Guten Hirten) stattfanden. Die letzte Hinrichtung dort traf Anfang der 1820er Jahre den Maurer Georg Wengert, genannt „schwarzer Sachs“.
Der Scharfrichter hatte früher auch Einkünfte als „Platzmeister“ von Hazardspielen und ihm waren die öffentlichen Lustmädchen untergeben. Auch die Straßenreinigung war ihm übertragen; er benutzte dazu „die Fräulein“ aus den Frauenhäusern. Diese Bezüge hörten 1433 auf. Das letzte städtische Frauenhaus stand in der heutigen Mühlgasse beim Angerthore (daher die „Hurrenbrücke“). Später wurde dem Scharfrichter und Wasenmeister das Kurieren von Menschen und Tieren stillschweigend gestattet. Man glaubte, sie besäßen geheime Kräfte und könnten Hexen bannen. So erzählte man sich vom „alten Martin“ (um 1770), er habe die Hexen am Sendlingerthor so gebannt, dass sie mit dem Hinterteil an der Mauer anstießen, wodurch der schwarze Fleck an der Wand entstanden sei.
Bei der Ausführung zur Richtstätte ging der städtische Bettelrichter („der Putz“) voraus, gefolgt vom Obergerichtsdiener zu Pferd und Schergen in roten Röcken. Der Verurteilte wurde in einer „Schranne“ (einem hölzernen Gatter) geführt, bis später das Fahren auf dem Schinderwagen aufkam. Am Wege waren die Kirchentüren weit geöffnet, damit der Verurteilte, gelänge ihm die Flucht, darin Asyl finden könnte. Am Ratsturm wurde die „Armensünder-Glocke“ geläutet. Eine Glocke am „schönen Turm“ nannte das Volk die „Haller-Glocke“, gestiftet von einem gewissen Haller, der als erster selbst durch sie zum Tode geläutet wurde.
Soviel aus der Vergangenheit Münchens mit dem Wunsche, dass die Herren Verbrecher der Zukunft das Morden einstellen und mit Verachtung nur mehr zu den antiquirten Dingen zählen möchten.